Kündigung von Lebensversicherungen

Eine Lebensversicherung ist ein probates Mittel, um für eventuelle Notfälle vorzusorgen. So ist es dem Versicherten möglich, seine Hinterbliebenen im Falle seines frühen Todes abzusichern. Die Lebensversicherung kann aber auch abgeschlossen werden, um Kapital für große Anschaffungen, wie zum Beispiel der Bau eines Hauses zu bilden. Nun können jedoch auch verschiedene Gründe dafür verantwortlich sein, dass ein Fortbestehen des Versicherungsvertrages nicht mehr möglich ist. Entweder braucht der Versicherungsnehmer diese Police nicht mehr oder er sucht nach einer Variante, schnell an finanzielle Mittel zu kommen. In beiden Fällen ist es möglich, die Police vorzeitig zu kündigen. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen kann, ist sowohl gesetzlich als auch vertraglich festgeschrieben. Meistens ist eine Kündigung der Lebensversicherung immer zum Ende einer Versicherungsperiode möglich.

Die Kündigung muss der Versicherte in Schriftform bei seiner Versicherungsgesellschaft einreichen. Nach Prüfung erhält der Versicherungsnehmer den aktuell bestehenden Rückkaufwert ausgezahlt. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es sich bei der Lebensversicherung um eine Police mit Rückkauf handelt. Wie hoch die Summe ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Der Rückkaufwert darf die tatsächliche Leistung, die etwa beim Todesfall des Versicherten ausgezahlt werden würde, nicht übersteigen. Ist dies der Fall, fließen die Überschüsse in eine beitragsfreie Lebensversicherung. Andererseits bedarf der Rückkauf einer Zustimmung der Versicherungsgesellschaft. Bevor die eigene Lebensversicherung gekündigt wird, ist individuell zu prüfen, ob nicht auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden könnten.

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